Am Grundstück sollen keine dornigen oder riesige, schwere Bäume gepflanzt werden. Auf der Achse des Haupteinganges sollen keine Bäume stehen. Bäume vor dem Haupteingang würden den Energiefluss in das Haus behindern.
Ein Wohnhaus soll nicht zu nahe an öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen wie Theater, Veranstaltungshalle, Kirche, Kloster, Friedhof, etc. errichtet werden.
Ein Wohnhaus soll auch nicht in der Nähe einer Gerberei o.ä. Gebäuden errichtet werden.
Im Nordost-Bereich ist das Element Wasser angesiedelt. Brunnen oder Wasserquellen sollen daher im nordöstlichen Quadranten (vom Gebäude aus betrachtet) liegen. Brunnen sollen nicht auf einer Türachse liegen.
Ein Swimmingpool liegt am Besten an der Ost-Seite des Hauses.
Damit sich die Energien der Häuser und Bewohner nicht gegenseitig beeinflussen, ist ein Gebäude am besten ein Modul des Gebäuderasters von der Grundgrenze entfernt; ist dies nicht möglich, soll zwischen zwei Gebäuden ein Abstand von mindestens 30 cm sein.
Beim Neubau von einem Gebäude mit mehreren Wohnungen, Büros, etc. gilt dieser Abstand für die motherwalls, Nebenräume liegen zwischen zwei motherwalls und bilden den erforderlichen Abstand. (zur Erklärung des Begriffs "motherwall" siehe Abschnitt Gebäudehülle-Form)
Die Garage oder der Autoabstellplatz soll ‑ vom Brahmasthan aus gesehen - links vom Haupteingang am Grundstück liegen.
Die Garage kann auch im Kellergeschoss liegen. Im Kellergeschoss ist es egal, wo die Garage liegt.